Creditreform - Crefo - Creditreform Boniversum
Creditreform - Auskunftei - Verband der Vereine Creditreform e.V. - Auskunfteien - Creditreform Boniversum - Crefo
Creditreform - die älteste Auskunftei Deutschlands
Am 9. März 1879 gründete eine Gruppe bestehend aus 25 Händlern und kleinen Gewerbetreibenden in Mainz die Creditreform mit dem Ziel, jemandem der einem Vereinsmitglied etwas schuldet, keinen Kredit mehr zu geben. Bereits am 9. August 1879 wurde der Name in "Creditreform zum Schutze gegen schädliches Creditgeben" geändert. Zum Schutz der Vereinsmitglieder wurden der Kreditmißbrauch, die Reform der Kreditverhältnisse, der Einzug von Außenständen und die Auskunftserteilung innerhalb eines Netzwerks mit anderen Kreditvereinen (Prinzip der Gegenseitigkeit) als Vereinsziele definiert. 15 voneinander unabhängige, aber nach der gleichen Idee gestaltete, Vereine gab es bereits kurz nach der Gründung. 1883 gründeten diese durch Zusammenschluß die Dachorganisation "Verband der Vereine Creditreform e.V.". Seit 1879 hat sich die grundsätzliche Struktur der Creditreform nicht geändert. Die Creditreform, im Volksmund oft auch Crefo genannt, ist nicht nur die älteste Auskunftei Deutschlands, sie ist auch eine der größten hierzulande.
Die Creditreform unterscheidet sich von anderen Auskunfteien
Während Auskunfteien wie z.B. die Schufa, Arvato Infoscore, ect. Bonitätsauskünfte erteilen ohne das Geringste über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der zu beauskunftenden Personen / Firma zu kennen, ist der Creditreform sehr wohl an Informationen zu Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Person oder Firma interessiert. Unternehmen werden in der Regel aufgefordert ihrer örtlich für sie zuständigen Creditreform wirtschaftlich relevante Zahlen mitzuteilen, welche sich anschließend im Creditreform Score auswirken. Entsprechend basieren die Scores der Creditreform - im Gegensatz zu den unserer Meinung nach vollständig an den Haaren herbeigezogenen Phantasieauskünften der anderen Auskunfteien - zumindest auf, so dieTheorie, annähernd reale wirtschaftliche Verhältnisse. Das ist einer der Gründe, warum die meisten Banken zwar zusätzlich die Schufaauskunft über einen Kreditinteressierten ziehen um zu überprüfen, ob vielleicht doch ein Negativeintrag vorliegt, aber für den Fall, daß kein Negativeintrag vorliegt regelmäßig die Creditreform Auskunft einholen, um sich ein vermeintlich reales Bild über die wirtschaftlichen Verhältnisse, also die Zahlungsfähigkeit des Kreditanfragenden, zu machen.
Creditreform speichert oft Uraltdaten
Die Daten der Creditreform sind oft uralt und nicht aktuell, also schlichtweg falsch. Nicht nur das Internet berichtet davon. Auch aus unserem Tagesgeschäft wissen wir das. So haben wir z. B. Kunden, die umgezogen sind, und nun seit Jahren außerhalb des Zuständigkeitsbereichs ihrer früheren regional zuständigen Creditreform wohnen. Hier aktualisieren sie zwar ihre Daten bei der hiesigen Creditreform, aber es bleiben oft die Altdaten der früheren Creditreform falsch im System des Creditreform Netzwerks. Erst bei hartnäckigem Nachfragen unsererseits werden diese dann gelöscht.
Auch die Creditreform vergibt schlechte Scores ohne Negativeintrag
Die Creditreform, wie auch die anderen Auskunfteien, weist in ihrer Auskunft über Geschäftspersonen oder Firmen einen Score aus, der die Kreditausfallwahrscheinlichkeit wiederspiegeln soll. Liegen keine Negativmerkmale vor, und wurden vom Jungunternehmer / vom Jungunternehmen keine aktuellen Daten übermittelt, kann auch die Creditreform keinerlei Auskunft über die Kreditausfallwahrscheinlichkeit einer Person geben. Daher weist sie in solchen Fällen der zu scorenden Person / Firma regelmäßig einen schlechteren Score, als dem Durchschnitt der Personen / Firmen ohne Negativmerkmale, aus, was an sich nicht richtig ist und auch nicht sein kann, denn Ausfälle weisen nur ca. 5% der Bevölkerung auf. Der große Rest der Bevölkerung zahlt regelmäßig ohne Ausfälle! Schlechtes Scoring ohne Negativeintrag ist regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Auskunfteien. Nachfolgend ein Auszug aus einem entsprechenden Urteil gegen eine Auskunftei:
OLG Frankfurt, Urteil vom 07. April 2015 – 24 U 82/14 –, Rn. 21:
„Die von der Beklagten abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit der Klägerin ist ohne jegliche sachliche Basis. Das gesamte Vorgehen der Beklagten bei der Abgabe ihrer verschiedenen Bewertungen ist von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt, die das absolute Recht der Klägerin, keine rechtwidrigen Eingriffe in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erleiden zu müssen, schwerwiegend verletzt. Das Landgericht erkennt noch richtig diesen Ausgangspunkt in § 823 Abs. 1 BGB, verneint aber zu Unrecht dessen tatbestandsmäßige, rechtwidrige und schuldhafte Verletzung.
[…]
Jeder Logik widersprechend ist das Argument in der Klagerwiderung „Da es rein zahlenmäßig mehr Unternehmen mit einem positiven Zahlungsverhalten gibt als solche mit einem negativen, wird sich ein Unternehmen, über das keine Informationen vorliegen, eher im hinteren Feld wiederfinden“ (vgl. Bl. 40 d. A. unten). Das Gegenteil ist richtig: Die Ausgangswahrscheinlichkeit spräche dann doch gerade dafür, ein Unternehmen, über das keine Informationen vorliegen, im statistischen Mittel einzuordnen, oder, besser, offen zu sagen, dass man nichts weiß.“ Zu finden unter juris.